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   OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02   

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https://dejure.org/2002,4468
OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02 (https://dejure.org/2002,4468)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.2002 - 22 W 43/02 (https://dejure.org/2002,4468)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 2002 - 22 W 43/02 (https://dejure.org/2002,4468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Darlegung und Glaubhaftmachung wirtschaftlicher Verhältnisse einer juristischer Person; Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Mittelbare Besserstellung von Insolvengläubiger zur Beurteilung der wirtschaftlichen ...

  • Judicialis

    ZPO § 6; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; GKG § 12 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 19 Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an einen Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1031
  • BeckRS 2003, 371
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01

    Insolvenzverwalter; Mutwillige Prozessführung; Massekostenarmut;

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Andererseits ist ein kurzfristig oder zumindest in absehbarer Zeit zu realisierender Zufluss von Geldmitteln zu berücksichtigen, wenn damit genügend liquide Mittel zur Vorschussleistung für das beabsichtigte Verfahren zur Verfügung stehen (vgl. dazu auch KG, InVo 2000, 202; noch weitergehend OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, das sogar das Vorhandensein werthaltiger Forderungen ausreichen lässt, um Masseschulden aufzuwiegen).

    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).

    Insbesondere fehlt es an der erforderlichen (vgl. BGH WM 1998, 1845 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, und ZInsO 2002, 586 f.) genauen Aufstellung der von ihm anerkannten Forderungen.

    Ob der Antragsteller darüber hinaus auch hätte vorgetragen müssen, ob und ggfs. mit welchem Ergebnis er den Versuch einer Inanspruchnahme der Gläubiger unternommen hat (so KG, InVo 2000, 202; dagegen OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, 541, sowie ZInsO 2002, 586, 587; OLG Dresden, ZInsO 2002, 229, 230), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.

  • OLG Naumburg, 23.01.2002 - 1 W 32/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit von Kostenvorschüssen im

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Insbesondere fehlt es an der erforderlichen (vgl. BGH WM 1998, 1845 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, und ZInsO 2002, 586 f.) genauen Aufstellung der von ihm anerkannten Forderungen.

    Ob der Antragsteller darüber hinaus auch hätte vorgetragen müssen, ob und ggfs. mit welchem Ergebnis er den Versuch einer Inanspruchnahme der Gläubiger unternommen hat (so KG, InVo 2000, 202; dagegen OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, 541, sowie ZInsO 2002, 586, 587; OLG Dresden, ZInsO 2002, 229, 230), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.

  • OLG Köln, 28.05.1999 - 2 W 84/99

    Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Unabhängig davon, dass der Begriff des Großgläubigers nicht nur vage, sondern auch relativ zum Gesamtvolumen des Insolvenzverfahrens zu sehen ist, sind auch Fallgestaltungen denkbar, in denen einer übersichtlichen Anzahl von Gläubigern zugemutet werden kann, die Vorschussleistung und das Prozessrisiko gemeinsam zu tragen (OLG Köln, MDR 2000, 51 f.).

    Dabei kann es nicht von Bedeutung sein, dass dem Insolvenzverwalter in solchen Fällen ein erhöhter Aufwand entsteht und das Risiko des Scheiterns seiner Bemühungen mit der Folge des Unterbleibens der Prozessführung möglicherweise mit der Anzahl der heranzuziehenden Gläubiger steigt (so aber OLG Celle, OLGR 2001, 141; vgl. dagegen OLG Köln, MDR 2000, 51, 52).

  • OLG Hamburg, 08.11.2001 - 5 U 79/01

    Nebenintervention; Insolvenzverwalter; Wirtschaftlich Beteiligte; Prozesskosten;

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Denn es kommt nicht allein auf den unmittelbaren Erfolg des Verfahrens, sondern auch auf dessen potentielle finanzielle Auswirkungen mittelbarer Natur an (vgl. etwa OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f., das für den wirtschaftlichen Erfolg einer Teilklage auf den Gesamtbetrag der geltend gemachten Forderung abstellt; auch OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054, das den Gewinn einer Nebenintervention an dem erst im Folgeprozess zu realisierenden Kapitalzufluss bemisst).

    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).

  • KG, 25.02.2000 - 7 W 602/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Andererseits ist ein kurzfristig oder zumindest in absehbarer Zeit zu realisierender Zufluss von Geldmitteln zu berücksichtigen, wenn damit genügend liquide Mittel zur Vorschussleistung für das beabsichtigte Verfahren zur Verfügung stehen (vgl. dazu auch KG, InVo 2000, 202; noch weitergehend OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, das sogar das Vorhandensein werthaltiger Forderungen ausreichen lässt, um Masseschulden aufzuwiegen).

    Ob der Antragsteller darüber hinaus auch hätte vorgetragen müssen, ob und ggfs. mit welchem Ergebnis er den Versuch einer Inanspruchnahme der Gläubiger unternommen hat (so KG, InVo 2000, 202; dagegen OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, 541, sowie ZInsO 2002, 586, 587; OLG Dresden, ZInsO 2002, 229, 230), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.

  • OLG Dresden, 18.02.2002 - 13 W 1918/01

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Zwar besteht die Zumutbarkeit einer solchen Vorschussleistung vornehmlich für solche Gläubiger, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse und Prozessrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich größer sein wird (vgl. OLG Dresden, InVo 2002, 229;OLG Celle, OLGR 2001, 141).

    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 275/99

    Erfüllung der Einlageschuld durch Hin- und Herübereisung des Einlagebetrages

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Ob der Antragsteller darüber hinaus auch hätte vorgetragen müssen, ob und ggfs. mit welchem Ergebnis er den Versuch einer Inanspruchnahme der Gläubiger unternommen hat (so KG, InVo 2000, 202; dagegen OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, 541, sowie ZInsO 2002, 586, 587; OLG Dresden, ZInsO 2002, 229, 230), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.
  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Insbesondere ist auch die Gemeinde (Stadt K.) als Gewerbesteuergläubigerin zur Vorschusszahlung heranzuziehen, da sie weder mit der Antragsgegnerseite identisch ist noch aus anderen Gründen hiervon ausgenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1998, 1868 ff.).
  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Den Gläubigern unbestritten gebliebener Insolvenzforderungen ist es im allgemeinen zuzumuten, die Kosten der Rechtsverfolgung aufzubringen, wenn sie bei einem Erfolg der Klage mit einer erheblichen oder vollen Befriedigung ihrer Forderungen rechnen können (vgl. BGH NJW 1997, 3318, 3319; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZA 4/98

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu Gunsten des Sequesters im

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Insbesondere fehlt es an der erforderlichen (vgl. BGH WM 1998, 1845 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, und ZInsO 2002, 586 f.) genauen Aufstellung der von ihm anerkannten Forderungen.
  • OLG Koblenz, 21.08.2000 - 6 W 534/00

    Zumutbarkeit der Aufbringung von Verfahrenskosten

  • OLG Jena, 26.02.2001 - 7 W 6/01

    Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zur Abwicklung eines

  • OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 10 W 43/00

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

  • OLG Hamm, 14.09.1998 - 7 W 14/98
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 PKH 4.05

    Bedürftigkeit und Zumutbarkeit als Voraussetzungen für die Gewährung von

    Allerdings bleibt stets im Einzelfall zu prüfen, ob für erst in der Zukunft fällig werdende Masseverbindlichkeiten ebenfalls keine freien Mittel zur Verfügung stünden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 2004, MDR 2004, 1205 ; OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2002, ZInsO 2003, 85).

    Hiervon kann ausgegangen werden, wenn im Fall eines Obsiegens die Forderung des Gläubigers zumindest teilweise befriedigt wird und der zu erwartende Massezuwachs jedenfalls deutlich über den Verfahrenskosten liegt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. September 2002, WM 2004, 994 ; OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2002, WM 2003, 1031 ; KG, Beschluss vom 7. Januar 2005 14 W 51/04 juris; BAG, Beschluss vom 28. April 2003, a.a.O. ).

  • OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02

    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 12 M 67.10

    Prozesskostenhilfe; Insolvenzverwalter; Steuerschulden; Insolvenzanfechtung;

    Zwar ist der von dem Verwaltungsgericht angeführten zivilrechtlichen Rechtsprechung zufolge auch eine nur mittelbare Besserstellung der Insolvenzgläubiger bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteile, welche durch die beabsichtigte Klage für sie zu erzielen sind, zu berücksichtigen (OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2002 - 22 W 43/02 -, juris Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2015 - 4 W 36/14

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Jedenfalls Gläubiger, die in wirtschaftlich relevanter Weise von einem Prozesserfolg profitieren würden, ist eine anteilige Aufbringung der Verfahrenskosten zuzumuten (BGH NJW 1999, 1404; KG, NZI 2003, 148, 149; vergl. auch OLG Köln, BeckRS 2003, 00371).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 3 W 56/10

    Prozesskostenhilfe: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf einen

    Davon, dass der zu erwartende Nutzen die aufzubringenden Kosten deutlich überwiegt, ist dann auszugehen, wenn im Falle eines Obsiegens die Forderung des Gläubigers zumindest teilweise befriedigt wird und der zu erwartende Massezuwachs jedenfalls deutlich über den Verfahrenskosten liegt (BVerwG ZIP 2006, 1542; OLG Dresden WM 2004, 994; OLG Köln WM 2003, 1031).
  • LG Kaiserslautern, 03.08.2004 - 4 O 449/04

    Zur Zumutbarkeit der Heranziehung von Insolvenzgläubigern bei einem

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Frage der Zumutbarkeit nicht nur auf einen einzelnen Großgläubiger sondern auf eine übersichtliche Anzahl von Gläubigern als Gesamtheit abzustellen ist, die die Vorschussleistung und das Prozessrisiko gemeinsam tragen (vgl. OLGR Köln 2003, 16 ff, Beschluss vom 10.09.2002, Az.: 22 W 43/02 veröffentlicht in Juris).
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